Links auf rechtswidrige Inhalte sind erlaubt
In einem Grundsatzurteil hat der Bundesgerichtshof bereits vergangenen Oktober entschieden, dass das Einfügen von Links der Presse- und Meinungsfreiheit unterliegt. Das kann auch soweit führen, dass der Link zu einer Seite mit rechtswidrigem Inhalt führt. Die schriftliche Begründung des Urteils wurde jetzt vorgelegt.
Klage gegen heise online
Im verhandelten Fall wurde heise online von mehreren Musikkonzernen verklagt, weil in einem Artikel über Kopierschutz ein Link eingefügt wurde, der zu einer Seite führte, mit der der Kopierschutz von DVDs umgangen werden kann. Nach Meinung der Musikindustrie habe sich heise online sich somit der Mittäterschaft von Urheberrechtsverletzungen schuldig gemacht.
Im Oktober vergangenen Jahres wurde der Fall vor dem Obersten Gerichtshof verhandelt und der BGH hob die Entscheidungen der Vorinstanzen auf und gab den Online-Redakteuren von heise online Recht. In der schriftlichen Begründung des Urteils sieht der BGH die Links nicht nur als technische Unterstützungsleistung sondern wertet diese auch als ergänzende Angaben des Autor, die somit der Meinungs- und Pressefreiheit unterliegen. Dient es der Information, so dürfen diese Links den Leser auch zu rechtswidrigen Inhalten führen.
