Gescheiterte Verfassungsbeschwerde für Internet-Sperren
Gegen das umstrittene Gesetz zu Internet-Sperren gegen Kinderpornografie wurde eine Verfassungsbeschwerde eingereicht, die allerdings scheiterte. Dies bestätigte ein Bericht des Blogs „Netzpolitik.org“. Begründung: Beschwerde ungenügend.
Unzureichende Mindestanforderungen
Mehrere Internet-Aktivisten des „Arbeitskreis Zensur“ legten Beschwerde gegen die Internet-Sperren Kinderpornografie beinhaltender Webseiten ein. Das Gericht erklärte die Beschwerde allerdings für unzulässig. Sie genüge nicht den Mindestanforderungen für die Begründung einer Verfassungsbeschwerde. Die Netzaktivisten hätten außerdem zunächst vor einfachen Gerichten klagen müssen. Das Bundeskabinett einigte sich in der vergangenen Woche darauf, Kinderporno-Seiten im Internet künftig zu löschen, anstatt sie zu sperren.
