Datenschutz und IPv4
Etwa 30 Jahre war das bestehende System IPv4 ausreichend, um allen Geräten, die an das Internet angeschlossen waren, eine eindeutige Adresse zuzuweisen. Da diese IP-Adressen schon lange knapp bemessen waren, wurden sie aus einer Art Adress-Pool nur immer dann einem Gerät zugewiesen, wenn dessen Nutzer sich neu ins Netz einwählte oder eine erzwungene Trennung vom Netz nach einer 24-stündigen Nutzung erfolgte.
Nur Firmennetze und wenige spezielle Anwender besaßen eine dauerhafte IP-Adresse. Diese Art der dynamischen Adresszuweisung begünstigte in gewisser Weise den Datenschutz der Privatanwender.
IPv6 sorgt für reichlich Nachschub
Nun wurde mit IPv6 ein neuer Standard entwickelt, der eine wahrlich unermessliche Anzahl von IP-Adressen bereit hält. Er teilt die neuen IP-Adressen in zwei Hälften. Die erste Hälfte, auch als Präfix bezeichnet, bezieht sich auf das jeweils vom Nutzer verwendete Netzwerk des Providers. Die zweite Hälfte, die Interface ID, wird aus einem Pool von 4,3 Milliarden mal 4,3 Milliarden möglichen Zahlenkombinationen ausgewählt und kennzeichnet den privaten Teil der Adresse. Diese kaum vorstellbare Vielzahl würde es theoretisch möglich machen, dass künftig jedes Gerät eine feste Internetadresse erhalten könnte.
Diese, den neuen Standard kennzeichnenden Eigenschaften, führen nun zu einer wohl berechtigten Sorge vieler Datenschützer, dass bereits über die erste Hälfte der künftigen IP-Adressen der Anwender eindeutig identifizierbar sei – wenn der Provider diesen Teil der Adresse bei jedem Verbindungsaufbau über einen längeren Zeitraum beibehalten würde. Allein der zweite Teil der IP-Adresse sei für die notwendige Anonymisierung nicht ausreichend.
Jetzt erklärten mit der Telekom und Vodafone zwei Große der Branche, dass man das Prinzip der bisherigen dynamischen Adressvergabe an die Privatkunden beibehalten werde. Wie bisher, werde jedem Kunden bei einem neuen Verbindungsaufbau eine neue IP-Adresse zugewiesen.
Da damit zu rechnen ist, dass die übrigen Provider diesem Beispiel folgen werden, müsste mit der weiteren Anwendung des bisher angewandten Prinzips der dynamischen Adressvergabe eine mögliche totale Überwachung der DSL-Kunden auszuschließen sein.