YouTube muss keine Nutzerdaten herausgeben
Nach einem Urteil des Oberlandesgerichtes München muss die Videoplattform YouTube keine Nutzerdaten herausgeben, auch wenn der User nachweislich gegen das Urheberrecht verstoßen hat.
Mehr als die Hälfte des Films wurde ins Netz gestellt

Im vorliegenden Fall hatte ein User mehrere Teile des Kinofilms „Werner Eiskalt“ auf der Plattform hochgeladen. Die Sequenzen hatte er offenbar während der Kinovorstellung gefilmt. Der Filmverleih Constantin wollte daraufhin eine einstweilige Verfügung erwirken, scheiterte damit aber in erster Instanz vor dem Landgericht München. Nach Meinung des Filmverleihs habe der User mehr als die Hälfte des gesamten Films ins Netz gestellt. Bei der Videoplattform YouTube wurde der entsprechende Clip nach einem Hinweis des Filmverleihs zwar sofort entfernt, Auskünfte über den User, der den Clip ins Netz gestellt hatte, erteilte man aber nicht.
Keine Gewinnerzielungsabsicht
Das Oberlandesgericht München gab in seinem Urteil der ersten Instanz recht. Nach Auffassung des Gerichtes, sei YouTube nur verpflichtet, die Daten herauszugeben, wenn der User die Veröffentlichung der Filmsequenzen „im gewerblichen Ausmaß“ betrieben hätte. Das Gericht urteilte, das dies nicht der Fall sei und die Annahmen des Verleihs darüber rein „spekulativ“ seien. Eine Gewinnerzielungsabsicht für den User sei für das Gericht nicht nachvollziehbar. Das Gericht kam zu der Entscheidung, dass es für eine einstweilige Verfügung daher keine Grundlage gäbe. Es bestätigte aber, dass es sich um eine Urheberrechtsverletzung handelte.

