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Bundesdatenschützer Schaar will gesetzliche Regelung zu Nutzerprofilen

Seit 1983 findet am 15. März der Weltverbrauchertag statt. Die Initiative dazu geht bereits auf den US-Präsidenten John F. Kennedy zurück, der am 15. März 1962 im amerikanischen Kongress drei grundlegende Verbraucherrechte bekanntgab. Aus diesem Anlass forderte der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar die Bundesregierung zum Entwurf eines Gesetzes gegen die Erstellung von Nutzerprofilen auf. Das berichtet die „Neue Osnabrücker Zeitung“ in der Donnerstagausgabe.

Freiwillige Selbstverpflichtung nicht ausreichend

Nach Meinung Schaars reiche eine freiwillige Selbstverpflichtung der Internetdienstleister nicht aus. Er sieht daher die Bundesregierung in der Pflicht, etwas gegen die Erstellung von Nutzerprofilen zu unternehmen. In einer gesetzlichen Regelung sollte nach Ansicht des obersten deutschen Datenschützers festgehalten werden, wie lange Internetdienste die Profile der Nutzer speichern dürften. Auch das Muster eine „informierten Einwilligung“ der User sollte seiner Meinung nach vorgegeben werden. Schaar betonte, dass es nicht passieren dürfe, dass beispielsweise Google Profile seiner User erstelle, ohne davor eine Einwilligung einzuholen.

In diesem Zusammenhang wies Schaar darauf hin, dass die Selbstverpflichtung bei dem Googles Streetview-Dienst auch ein Jahr nach der Ankündigung noch nicht umgesetzt sei. Insofern sind die Selbstverpflichtungen der Unternehmen seiner Ansicht nach keinesfalls ausreichend.

Soziale Netzwerke mauern

Die Zeitung berichtet weiterhin, dass der Datenschutzbeauftragte befürchtet, die sozialen Netzwerke würden Bundesinnenminister Friedrich mit seinem Vorschlag, einen allgemeinen Verhaltenskodex zu erstellen, „auflaufen“ lassen könnten.