Miete für die Nutzung der „letzten Meile“ bleibt nahezu unverändert
Da hatte doch im Januar dieses Jahres die Deutsche Telekom bei der Bundesnetzagentur eine Erhöhung der Miete für die Nutzung der zum Kunden führenden „letzten Meile“, der Hauptverteiler-TAL, um 26,5 Prozent gefordert. Jetzt hat die Bundesnetzagentur als Regulierungsbehörde ihre Entscheidung zur Gestaltung des Mietpreises für den Zeitraum bis Juni 2013 der zuständigen EU-Kommission zur Bestätigung vorgelegt.
Keine Zustimmung für eine Erhöhung
Der von der Bundesnetzagentur festgelegte Preis für die Vermietung der „letzten Meile“ liegt bei monatlichen 10,08 Euro und unterbietet damit den bisherigen Preis von 10,20 Euro nur minimal.
Damit trägt sie der Forderung der Telekom nach einer beträchtlichen Erhöhung nicht Rechnung, die diese mit der erforderlichen Mittelbereitstellung für einen Ausbau und Betrieb einer flächendeckenden Infrastruktur begründet hatte.
Ähnlich gering fiel die Absenkung des KVz-TAL-Preises, der die Mietkosten für die Strecke vom Kasten am Gehwegrand zum Endkunden ausdrückt, von bisher 7,21 Euro auf 7,17 Euro im Monat aus.
Diese Entscheidung führt zu einer kritischen Stellungnahme des Branchenverbandes VATM, der sich enttäuscht über die zu geringe Absenkung des Preises äußert. Dagegen findet die nur geringfügige Preisabsenkung beim Bundesverband Glasfaseranschluss volle Zustimmung, der damit seine Position gegen das bloße Anmieten von Teilnehmeranschlussleitungen bestätigt sieht.
Deutschland – ein Stück weit entfernt vom europäischen Durchschnittspreis
Mit dem höchstwahrscheinlich für die nächsten zwei Jahre gültigen Preis für die Nutzung der Hauptverteiler-TAL liegt Deutschland im hinteren Drittel der 27 EU-Staaten. Der Durchschnitt dieser Staaten liegt bei 8,55 Euro pro Monat und damit knapp 20 Prozent unter der regulierten Miete in Deutschland.
Auf den europäischen Durchschnitt bezogen nehme die Telekom allein aus dieser Differenz jährlich etwa 330 Millionen Euro zusätzlich ein. Zu dieser Einschätzung kam der Chef der VATM, Jürgen Grützner, in einer ersten Stellungnahme.
