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DSL-Anschluss ist ein Mietvertrag

DSL-Anschluss ist ein Mietvertrag

Das Amtsgericht Meldorf hat erklärt, dass ein DSL-Anschluss grundsätzlich als Mietvertrag zu betrachten ist. Eine Speicherung von IP-Adressen über die Vertragslaufzeit hinaus ist daher den Providern nicht gestattet.
DSL-Anschluss ist ein Mietvertrag
Im vorliegenden Fall hatte der Kläger eine Telefon- und Movieflatrate gekündigt, nach seiner Auffassung endete dadurch das Vertragsverhältnis. Nach Providerangaben nutzt der Kläger seinen Internetzugang jedoch über den Kündigungstermin hinaus und wertete dies als Vertragsverlängerung. Um dies zu beweisen wurden von dem Online-Anbieter gespeicherte Daten vorgelegt.

Zum Zeitpunkt der Speicherung bestand aber nach Meinung des Klägers kein Vertragsverhältnis mehr. Strittig war zwischen den beiden Parteien nun die Wirksamkeit der Kündigung

Vertrag durch Kündigung wirksam beendet

Das Amtsgericht Meldorf erklärte, dass der ursprüngliche Vetrag durch die Kündigung wirksam beendet wurde. Der Vertrag mit dem Internetprovider sei von der Sache her einzuordnen wie ein Mietvertrag, da dem Nutzer die Anlage zum vertragsgemäßen Gebrauch gegen Zahlung eines Entgeltes überlassen wurde. Die vom Beklagten vorgelegten Verbindungsdaten aus der Zeit nach der Kündigung erkannte das Gericht nicht an da die Speicherung über die Kündigung hinaus erfolgte und eine Vorratsdatenspeicherung unzulässig sei.