Zum Streit um die gesetzliche Regulierung der DSL-Geschwindigkeiten
Werden 16.000 MBit/s oder 50.000 MBit/s als flächendeckende gesetzlich vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit festgelegt oder mündet die derzeitige Diskussion um dieses Thema in einer wenig aussagenden Absichtserklärung? Auf alle Fälle wird seit dem Monat April im Bundesrat über eine Änderung des so genannten „Universaldienstes“ als Bestandteil des Telekommunikationsgesetzes diskutiert.
Bundesregierung fordert mindestens 50 MBit/s
Die Absicht der Bundesregierung ist es, für Deutschland unter Einbeziehung der ländlichen Gebiete eine flächendeckende Breitbandversorgung von mindestens 50 MBit/s festzulegen. Würde eine solche Festlegung Bestandteil des Telekommunikationsgesetzes, wäre sie bindend für die gesamte Branche und würde sich daraus ein gewisser Rechtsanspruch der Bürger ableiten.
Dabei ist jedoch die Einhaltung bestehenden EU-Rechts zu beachten, die als „Universaldienst“ jene Bandbreiten vorsieht, die einem Großteil der Nutzer dann zur Verfügung stehen, wenn diese gesetzliche Regelung in Kraft tritt.
Einspruch mehrerer Telekommunikationsverbände
Genau mit diesem EU-Recht begründen einige Verbände der Telekommunikationsbranche, an ihrer Spitze die Bitkom, die Ablehnung einer gesetzlich festgelegten Regulierung, die sie laut Aussage des Präsidenten des führenden Branchenverbandes als einen schweren Markteingriff bezeichnen.
In Deutschland könnten nämlich zur Zeit nur etwa 40 Prozent aller Haushalte Bandbreiten von mindestens 50 MBit/s auf der Basis dafür erforderlicher Glasfaseranschlüsse nutzen.
Die bereits jetzt geforderte flächendeckende Versorgung sei zwar als Ziel anerkannt, in der Praxis aus vor allen Dingen wirtschaftlichen Gründen jedoch in den nächsten Jahren nicht machbar.
Somit verstoße eine derartige gesetzliche Festlegung sowohl gegen geltendes EU-Recht und wäre außerdem zeitnah nicht realisierbar.
Irritation der Kunden
Auch wenn der Standpunkt der Branchenverbände auf einigen nicht widerlegbaren Tatsachen beruht, sind es die einzelnen Anbieter der Branche selbst, die den Kunden ein anderes Bild suggerieren.
Jeder wirbt heute mit Übertragungsgeschwindigkeiten, die beim Kunden den Eindruck erwecken müssen, er gehöre zu einer kleinen Restgruppe von Nutzern, die sich mit mageren zwei bis drei MBit/s durch das Internet quälen müssen. Hier sollten Angebote und die Realität, Zielstellung und Realisierbarkeit künftig einander besser entsprechen. Die Mehrzahl aller Internetnutzer wäre sicher hoch zufrieden, wenn in absehbarer Zeit flächendeckend mindestens 10 MBit/s zur Verfügung stehen würden.
