Verbraucherzentralen fordern das Recht auf private Kopien
Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert eine Änderung des Urheberrechts damit jeder das Recht hat, private Kopien von seinen Medien zu erstellen.
Einschränkungen digitaler Kopiermöglichkeiten

Die Verbraucherzentralen mahnen eine zunehmende Verunsicherung bei der Erstellung von digitalen Privatkopien an.
In einer Studie, die vergangenen Freitag in Berlin vorgelegt wurde, werden sowohl die zuständige EU-Kommission als auch die Bundesregierung aufgefordert, die Interessen der Verbraucher bei einer Neufassung der Gesetze stärker zu beachten. Gerade die Möglichkeit eine private Kopie von digitalen Medien zu erstellen, werde durch spezielle Klauseln der Urheberrechtsinhaber eingeschränkt. Zudem erschweren komplizierte Formate die Erstellung einer Privatkopie erheblich.
Unverständliche Regelungen
Die Verbraucherzentralen schlagen eine Vereinfachung der Formulierung bezüglich des Verbots der Vervielfältigung vor. Außerdem sollen die Interessen der Nutzer stärker berücksichtigt werden, das Recht auf die Erstellung einer privaten Kopie sollte gesetzlich festgeschrieben werden. Derzeit wird dieses Recht meistens durch Kopierschutzprogramme oder Allgemeine Geschäftsbedingungen außer Kraft gesetzt. Außerdem verlangt der Bundesverband eine klare Formulierung bezüglich der derzeit recht unverständlichen Regelungen.
Auch legal erworbene digitale Inhalte sollten weiter verkauft werden können. Derzeit kann zwar eine real vorliegende CD durchaus weiterveräußert werden, bei einer Datei wie beispielsweise einem eBook ist das für den Verbraucher nicht möglich. Die Verbraucherzentralen betonen, dass die Nutzer bei der Anschaffung für ein Werk bezahlen und somit auch das Recht hätten, frei darüber zu verfügen.
Abmahnkosten begrenzen
Auch die Abmahnkosten für Verletzungen des Urheberrechts in Tauschbörsen sollten nach Meinung des Bundesverbandes begrenzt werden. Hier werden Verbraucher teilweise mit unverhältnismäßig hohen Forderungen konfrontiert. Außerdem fordern die Verbraucherzentralen, die Begrenzung der Kosten für Personen, die die Urheberrechtsverletzung nicht selbst begangen haben, aber Anschlussinhaber sind. Das bezieht sich in der Regel auf den Fall, in dem Kinder illegal Musik oder Filme aus dem Netz geladen haben und die Eltern nun als Anschlussinhaber im Rahmen der Störerhaftung verantwortlich sind.

