Vergleichen Sie Ihren DSL-Anbieter

Neue EU-Richtlinien werden nur schleppend umgesetzt

Theoretisch gelten seit gestern neue Richtlinien der EU für Internet- und Telefonverträge. Die Frist, bis zu der die EU-Staaten die Verbraucher besser schützen müssen, endete gestern. Allerdings lässt eine Umsetzung der Vorgaben in den meisten Ländern auf sich warten, auch Deutschland hinkt hinterher. Nur in Dänemark und Estland wurde das erneuerte Telekommunikationsgesetz bereits umgesetzt.

Deutsche Umsetzung könnte im Sommer klappen

Nach Angaben eines EU-Diplomaten könne man in Deutschland im Sommer mit der Erfüllung der neuen Auflagen rechnen. Sollten die Mitgliedsstaaten sich in Zukunft nicht an die neuen Verbraucherschutzrichtlinien halten, drohen Bußgelder.

Verbraucherrechte werden gestärkt

Unter anderem sehen die Neuregelungen vor, dass Festnetz- und Mobilanbieter innerhalb eines Werktages gewechselt werden können, die alte Telefonnummer muss dem Kunden dabei erhalten bleiben. Ohne Zustimmung des Kunden dürfen die Provider auch nur noch Daten speichern, die für die vom Kunden gebuchten Optionen notwendig sind. Erfolgt eine darüber hinausgehende Datensammlung, muss der Kunde vorher zustimmen. Auch die Laufzeitlängen werden seitens der EU geregelt. Ein Neuvertrag darf maximal 24 Monate laufen, außerdem müssen die Provider auch einen 12-Monats-Vertrag im Angebot haben. Auch die Geschwindigkeiten die der Kunde beim Internetsurfen erreichen kann, müssen die Provider nun für die Kunden ersichtlich darstellen. Das Zahlen für das minutenlange Warten in teuren Warteschleifen hat zukünftig ein Ende, diese müssen kostenlos angeboten werden. Das gilt auch für Sonderrufnummern.