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Streitwert für unerlaubte Bildnutzung auf 5.000 Euro festgesetzt

Im Internet ist es ganz einfach ein Bild zu kopieren und auf der eigenen Homepage einzufügen, einfach mit der Maus kopieren und auf der eigenen Seite einfügen. Das kann jedoch teuer werden. Das Landgericht Memmingen hat mit einem Urteil Anfang Mai für die unerlaubte Nutzung eines Bildes einen Streitwert von 5.000 Euro als angemessen eingestuft.

Schadenersatz gefordert

Das Bild diente zur Illustration eines Textes und war recht klein. Im konkret verhandelten Fall ging es nicht nur um die Verletzung des Urheberrechtes sondern auch um eine Persönlichkeitsrechtsverletzung der abgebildeten Person. Die Klägerin hatte unter anderem auf Beseitigung, Unterlassung und Schadenersatz geklagt. Ihr wurde mit dem Urteil des Landgerichtes ein Schadenersatz von 400 Euro zugesprochen.

Häufige Urheberrechtsverletzungen bei Bildern im Netz

Gerade im Hinblick auf die Wahrung des Urheberrechtes bei Bildern könnte dieses Urteil richtungsweisend sein. Mittels der digitalen Fotografie gibt es unendliche Verbreitungsmöglichkeiten des Bildmaterials. Dabei wird aber gerade bei der Verwendung von Bildern im Internet häufig nicht auf die Urheberrechte geachtet. Der Urheber eines Fotos hat in solchen Fällen ein Recht auf Unterlassung und Schadenersatz. In der Regel wird gegen diese Verstöße mit einer Abmahnung vorgegangen.

Auch das Recht am eigenen Bild spielte im konkreten Fall eine Rolle. Jeder darf im Rahmen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts selbst bestimmen, ob und wo Bilder von ihm veröffentlicht werden. Dieses Recht gibt es in Deutschland bereits seit 1907. Damals hatten Fotografen versucht, unerlaubt Bilder des bereits toten Otto von Bismarck zu veröffentlichen. Aus diesem Grund wurde das Gesetz als Strafgesetz geschaffen.