Uneingeschränkter Internetzugang gehört zu den grundlegenden Menschenrechten
Diese Feststellung trifft der Sonderbeauftragte der UN für Meinungs- und Pressefreiheit Frank La Rue im Ergebnis einer von ihm durchgeführten Studie. Das Internet ist die zur Zeit umfassendste Plattform zur Äußerung freier Meinungen. Damit kommt ihm die Rolle als führendem und bedeutendstem Medium zur Verbreitung von Meinungen und Informationen zu, die völlig unabhängig über Ländergrenzen hinweg ausgetauscht werden können.
Um an diesem Vorgang der freien Meinungsäußerung teilhaben zu können, sei es unerlässlich, jedem Menschen einen möglichst uneingeschränkten Zugang zum Internet zu ermöglichen. Somit wertet La Rue als Bestandteil des im Jahr 1966 in Kraft getretenen UN-Zivilpaktes als ein grundlegendes Menschenrecht. Somit sei eine Einschränkung des Zugangs zu den im Internet veröffentlichten Informationen in jedem Fall als ein Verstoß gegen die UN-Menschenrechtsvereinbarung zu werten.
Im Ergebnis seiner Studie kritisierte der UN-Sonderbeauftragte das Handeln einiger EU-Staaten wie Großbritannien oder Frankreich, die auf gesetzlicher Grundlage Verstöße gegen die Einhaltung des Urheberrechts mit einer Sperre des Internetzugangs ahnden. Dies sei unter Anwendung des UN-Zivilpaktes nur zu tolerieren, wenn eine erhebliche Gefährdung der Einhaltung der öffentliche Ordnung gegeben wäre.
Zur Verhinderung oder Verfolgung von im Internet begangener Straftaten müssten die zuständigen Regierungen Vorbeuge- oder Strafmaßnahmen erlassen, die den freien Zugriff auf das Internet und damit das Menschenrecht nicht einschränken beziehungsweise verletzen.
