Verlage klagen gegen Tagesschau-App
Das Tagesschau-App informiert Verbraucher unter anderem mit umfangreichen Texten über aktuelle Ereignisse. Dagegen haben jetzt acht Zeitungsverlage Klage beim Landgericht Köln eine gemeinschaftliche Klage eingereicht.
Berichte ohne Sendungsbezug
Den öffentlich-rechtlichen Sendern ARD und NDR wird dabei eine „textdominante Berichterstattung ohne jeglichen Sendungsbezug“ vorgeworfen. Wie der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger, kurz BDZV, Dietmar Wolff mitteilte, unterstützt auch der Dachverband der deutschen Zeitungsindustrie die Klage der Verlage, die unter anderem die „Süddeutsche Zeitung“ und „Die Welt“ herausgeben. Wolff betonte, dass es „in Deutschland keine staatsfinanzierte Presse gäbe und es nicht sein könne, dass mit Gebühren der Fernsehzuschauer Pressetexte geschrieben würden.“ Der Rundfunkstaatsvertrag verbietet den Sendern, presseähnliche Inhalte ohne Bezug zu einer ausgestrahlten Sendung zu verbreiten.“ Die klagenden Verlage monieren, dass sich die Rundfunkanstalten nicht an die Vorgaben halten und die Kontrollgremien der Sender diese Praxis billigen würden.
Der Chefredakteur von ARD-aktuell, Kai Gniffke hatte angesichts der Veröffentlichung der neuen App betont, es handele sich um Inhalte, die bereits auf der Webseite der Tagesschau verfügbar seine und in komprimierter Form nun auch auf Smartphones verfügbar sein sollten. Nach Gniffkes Angaben gäbe es keine zusätzlichen neuen Inhalte.
Vorwurf der Wettbewerbsverzerrung
Die Tagesschau-App sorgte bereits vor der Veröffentlichung für Aufsehen. Es wurde von diversen Zeitungsverlagen und auch dem Kulturstaatsminister Naumann kritisiert, dass ein gebührenfinanziertes Angebot nicht in den Versorgungsauftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten falle. Bereits im Dezember warf man der ARD daher Wettbewerbsverzerrung vor.
Inzwischen haben die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten die Vorwürfe zurückgewiesen. Es hieß, dass die Sender alle Verbreitungswege wie Radio, Fernsehen und Internet nutzen könnten und schließlich nicht jeder veröffentlichte Text eine Zeitung wäre.
Wie das Landgericht Köln in der Sache entscheidet, bleibt abzuwarten.
