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Abmahnungen machen Verbraucherschützern Arbeit

Abmahnungen machen Verbraucherschützern Arbeit

Die Verbraucherzentrale Thüringen berichtet, dass die Zahl der Internetnutzer, die Abmahnungen wegen illegaler Downloads aus dem Netz erhalten, deutlich angestiegen ist. Dementsprechend steigen auch die Beratungen in den Verbraucherzentralen an.

Eltern haften für ihre Kinder

Abmahnungen machen Verbraucherschützern Arbeit
Insbesondere Eltern sind von den Abmahnungen betroffen. In diesen Fällen haben die minderjährigen Kinder illegal Musik oder Spiele aus dem Netz geladen. Aufgrund der sogenannten Störerhaftung haftet der Anschlussinhaber für die illegalen Aktionen der Sprösslinge. Ein Jurist der Verbraucherzentrale betont, dass die Kinder sich in der Regel viel besser im Internet auskennen. Oftmals seien die Eltern völlig erstaunt, wenn sie von den Aktivitäten des Nachwuchses erführen. In vielen Fällen ist den Betroffenen nicht einmal bewusst, dass mit den Downloads Urheberrechteverletzungen begangen werden.

Inhaber offener WLAN-Netze sind haftbar

Nach Angaben der Verbraucherzentrale sind auch viele Anschlussinhaber von WLAN-Netzen von den Abmahnungen betroffen. In diesen Fällen, laden Dritte unberechtigt illegale Inhalte herunter, indem sie sich in ein offenes fremdes WLAN einloggen. Im vergangenen Jahr hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass jemand der sein WLAN-Netz nicht entsprechende gesichert hat für illegale Downloads haftbar gemacht werden kann.

Die Abgemahnten erhalten üblicherweise eine Unterlassungserklärung zur Unterzeichnung. Oftmals sind aber die in dem Zusammenhang erhobenen finanziellen Forderungen völlig unverhältnismäßig. Die Juristen der Verbraucherzentrale betonten, dass die Urheberrechtsverletzungen unrechtmäßig sind, aber eine Strafe nicht gleich eine komplette Familie ruinieren sollte. So ist es nach Ansicht der Verbraucherzentrale völlig unverhältnismäßig, dass der Streitwert eines Musiktitels bei 10.000 Euro liegt, was allein Anwaltskosten in Höhe von 1.500 Euro nach sich zieht.