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Elena-Verfahren wird in den Ruhestand versetzt

Ende März des Jahres 2009 wurde das Elena-Verfahren vom Gesetzgeber beschlossen. Dabei handelte es sich um ein Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises, das Arbeitgeber aber auch Arbeitnehmer bei der Antragstellung auf Sozialleistungen wesentlich entlasten sollte. Die Reduzierung des bisherigen bürokratischen Aufwandes sollte gleichzeitig zu einer Kosteneinsparung führen.

Nun hat die Bundesregierung nach reichlich zwei Jahren entschieden, das Elena-Verfahren so schnell wie möglich wieder abzuschaffen. Als dafür verantwortlicher Hauptgrund wird die ungenügende Verbreitung einer gesicherten elektronischen Signatur genannt. Damit kommen die von Ursula von der Leyen und Philipp Rößler geleiteten zwei Bundesministerien der starken Kritik von Datenschützern ebenso nach, wie der der Wirtschaftsverbände, die den nach wie vor bestehenden hohen Aufwand kritisieren.

Unabdingbar für eine flächendeckende und erfolgreiche Umsetzung des Elena-Verfahrens sei nach Meinung der Bundesregierung ein hoher Sicherheitsstandard gewesen, der in absehbarer Zeit nicht erreicht werden könne.
Nun gilt es auf der Basis eines zu erstellenden Gesetzentwurfs die bereits gespeicherten Daten schnell zu löschen und die Meldepflicht der Arbeitgeber aufzuheben.

Um die bereits geschaffene Infrastruktur jedoch nicht ungenutzt zu lassen und die dabei gewonnenen Erkenntnisse am Ende doch noch für die Einführung eines einfacheren Meldeverfahrens zu nutzen, möchte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales jetzt ein neues Konzept erstellen.

Bleibt zu hoffen, dass danach auf eventuell einsetzende Kritik und bestehende Unzulänglichkeiten schneller reagiert wird, als das beim einst so hoch gelobten Elena-Verfahren der Fall war.