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Landgericht Berlin weist Klage über saftige Handyrechnung ab

Das Landgericht Berlin sprach in der vergangen Woche ein Urteil über eine saftige Handyrechnung von über 14.000 Euro. Das Gericht entschied zu Gunsten des Kunden, der Mobilfunkprovider hat keinen Anspruch auf Zahlung der horrenden Rechnung, die Klage wurde abgewiesen.

Prepaid-Tarif versprach Kostenkontrolle

Der Kunde hatte beim Provider einen einfachen Prepaid-Tarif gewählt. Geworben wurde unter anderem mit Kostenkontrolle und der Möglichkeit, nach Abtelefonieren des Guthabens, erneut automatisch aufzuladen. Im vorliegenden Fall wurde die Prepaid-Karte des Kunden offensichtlich immer wieder erneut aufgeladen, so dass innerhalb eines Tages nach Angaben des Providers eine Rechnung in Höhe von 14.727,65 Euro entstand. Grund hierfür sollen 15 GPRS-Verbindungen gewesen sein. Der beklagte Kunde gab an, diese Verbindungen nicht eingegangen zu sein. Angesichts der Höhe der Rechnung hätte der Provider nach Auffassung des Kunden bereits wesentlich früher einschreiten müssen und über den hohen Rechnungsbetrag informieren müssen.

Ständige Wiederaufladung nicht vertragsgemäß

Das Landgericht Berlin ging in seiner Entscheidung davon aus, dass die Klausel zur erneuten Wiederaufladung der Karte allenfalls ein einmaliges automatisches Aufladen enthalte. Keinesfalls werde mit dem Kauf der Prepaid-Karte das ständige Wiederaufladen der Karte vereinbart. Nach Auffassung des Gerichtes war aus den vertraglichen Klauseln nicht klar erkennbar, dass eine ständige Wiederaufladung erfolgt. Bei der Wahl eines Prepaid-Tarifes ist außerdem davon auszugehen, dass der Nutzer gerade bei dieser Art Tarif volle Kostenkontrolle behält.

Nach Entscheidung des Gerichtes muss der Kunde lediglich weitere 10 Euro für die Nutzung zahlen, für den darüber hinaus gehenden Betrag wurde die Klage abgewiesen.