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Schweizer Justizministerin plant Ausweitung der Internetüberwachung

Nach einem Bericht des „Schweizer Tagesanzeigers“ plant die Schweiz eine Ausweitung der Internetüberwachung. So sollen nach Plänen der Schweizer Justizministerin Simonetta Sommaruga in Zukunft nicht nur Telefongespräche und Mails überwacht werden dürfen. Geplant ist auch eine Überwachung „in Echtzeit“. Das bedeutet, die Provider müssen alle Aktivitäten der User wie beispielsweise das Chatten oder das Nutzen von Suchmaschinen zum Zeitpunkt der Nutzung verfolgen.

Keine Gesetzesänderung

Sommaruga will die neuen Pläne mittels einer Verordnung einführen, eine Gesetzesänderung ist ihrer Ansicht nach nicht erforderlich. Einem bereits vorliegenden Entwurf zufolge sollen „für die Übermittlung sämtlicher Daten, die über einen überwachten Zugang gesendet werden, simultane Aufzeichnungen angeordnet werden können.“

Eingriff in die Grundrechte

Nach Ansicht von Bürgerrechtsorganisationen stellt diese Verordnung einen „schwerwiegenden Eingriff“ in die Grundrechte dar, die in jedem Falle einer rechtlichen Grundlage bedürfe. Neben dem Einschnitt in die verfassungsmäßigen Grundrechte der überwachten Personen bedeutet dies nach Ansicht der Kritiker außerdem das Aus für kleine Provider. Denn die Anschaffung und Installation der erforderlichen Software zur Überwachung stellt eine hohe finanzielle Belastung für die Anbieter dar.

Auch nach Meinung des Verbandes der Schweizerischen Telekommunikationsanbieter asut ist der geplante Entwurf der Justizministerin völlig unverhältnismäßig und „schaffe Voraussetzungen für Methoden, die gesetzlich nicht erlaubt seien.“ Ähnliche Kritik kommt von Wirtschaftsverbänden, die unter anderem kritisieren, dass nicht klar geregelt sei, wann der Staat ein Eingriffsrecht habe.

Auf die Kritik reagierte das Justizministerium mit Unverständnis und betont, dass die neue Verordnung nur regele, was „bereits seit Jahr und Tag von den Behörden angeordnet würde.“