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Falsche Download-Abmahnungen spielen Millionen ein

Falsche Download-Abmahnungen spielen Millionen ein

Das illegale Tauschen von Filmen, Musik und Co. in Internet sorgt für Millionenschäden. Mit Abmahnungen und Klagen wehren sich viele Rechteinhaber, was wiederum Millionen in die Kassen spült. Wie die ‚Süddeutsche‘ berichtet, kann es allerdings auch Unschuldige treffen. Abmahnungen werden oft ungerechtfertigt verschickt. Doch „solange keine konkreten Anhaltspunkte einer fehlerhaften Ermittlung vorliegen, werden wir uns nicht spekulativ äußern“, wie ein Sprecher der Kanzlei U+C bekannt gab.

Unseriöse Geschäftemacherei


Rolf S. ist einer der Opfer: Eines Tages öffnete er seine Post und hielt ein Schreiben von der Kanzlei U+C aus Regensburg in Händen. Er wurde beschuldigt, einen Film mit pornografischem Inhalt bei einer Tauschbörse im Netz illegal heruntergeladen zu haben. Nun wurde er aufgefordert, hohe Anwaltskosten und Schadensersatz zu zahlen und eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. „Zum Download-Zeitpunkt waren meine Frau und ich aber auf der Arbeit, unsere Tochter saß in der Schule. Von uns hat niemand irgendwas heruntergeladen“, so der aufgebrachte Vater. Auch Fremde kommen nicht infrage, da der Netzanschluss passwortgesichert ist.

Und Rolf S. ist nicht der Einzige, der der derartigen Situationen zum Opfer fiel. Die Zahl solcher Abmahnung ist seit Jahren rasant gestiegen – denn sie können Millionen einbringen. Den Abmahn-Kanzleien und Rechteinhabern wird darum von Experten unseriöse Geschäftemacherei vorgeworfen. Die Forderungen seien zu hoch und viele Abmahnungen zudem unbegründet. Stellungnahmen wurden hierzu bisher keine bekannt.

Ungenaue Definition ermöglicht Freibrief für die Abmahnindustrie

Auf Tauschbörsen wie BitTorrent oder Gnutella können Nutzer beispielsweise Musik, Filme oder Spiele kostenlos herunterladen. Dies ist in den meisten Fällen nicht legal, da die Inhalte urheberrechtlich geschützt sind. Darum beauftragen Rechteinhaber Anwaltskanzleien und gehen juristisch gegen das illegale Treiben vor. Die Betroffenen sind dann meist ahnungslose Eltern, deren minderjähriger Nachwuchs das Internet erforschte.

„Wir stellen aber immer öfter fest, dass Abmahnungen auch ungerechtfertigt verschickt werden“, so der Hamburger Medienrechtsanwalt Alexander Wachs. Er beschäftigt sich seit 2006 mit den „Abmahnwahn“, wie er es bezeichnet. Seinen Aussagen zufolge kann es etwa bei den Ermittlungen der angeblichen Schuldigen zu Fehlern kommen. Denn jeder Computer im Netz hat eine IP-Adresse, also eine Zahlenreiche zur Identifikation, die dem Rechner zeitweise zugeordnet wird. Über diese Adresse kann ein Internetanbieter ermitteln, welcher Kunde zu welchem Zeitpunkt online war. Allerdings ist ein Gerichtsbeschluss für die Herausgabe dieser Daten erforderlich. Dieser kann etwa bei Verdacht einer Rechtsverletzung gewerblichen Ausmaßes von Kanzleien beantragt werden. Also dann, wenn der Up- und Downloader den Rechteinhabern einen finanziellen Schaden zufügt. Da dies allerdings nicht eingehend definiert ist, sprechen Kritiker von einem „Freibrief für die Abmahnindustrie“.

Unglaubwürdige Vorwürfe und zahlende Opfer

Laut Wachs kommt es so immer wieder zu Falschzuordnungen von IP-Adressen: „Es ist schon komisch, wenn etwa einem Schwerhörigen vorgeworfen wird, Bushido heruntergeladen zu haben, der das aber gar nicht hören kann“. Computerspezialist und Gerichtsgutachter Thomas Schmidt kritisiert in diesem Zusammenhang, dass Überprüfungen meist nicht möglich sind. „Eine IP-Adresse bleibt nur etwa 24 Stunden gültig, danach wird eine neue zugeordnet.“ Die alte Nummer könne dann jemand anders bekommen und so seien Verwechslungen möglich. Man kann das Gegenteil später nicht mehr belegen, da die Provider die Daten nicht länger als sieben Tage aufheben dürfen. „Darum sind solche Beweise vor Gericht fragwürdig.“ Schätzungen des Vereins gegen den Abmahnwahn zufolge wurden im vergangenen Jahr weit mehr als eine halbe Million Abmahnungen verschickt, von denen mehr als 50.000 auf U+C zurückgehen. „Wir gehen davon aus, dass etwa 25 bis 30 Prozent der Betroffenen zahlen“, so Vereinsvorsitzender Fred-Olaf Neiße. Dann wären allein im Jahr 2010 ungefähr 120 Millionen Euro geflossen.

Was tun bei ungerechtfertigten Abmahnungen?

Die Verbraucherzentrale rät Abgemahnten, sich unbedingt Hilfe bei einem Spezialanwalt zu holen. Schon mit eine modifizierten Unterlassungserklärung lasse sich viel erreichen, wie Wachs erklärt: „Damit räumt man keine Schuld ein, verpflichtet sich aber in Zukunft keine geschützten Inhalte mehr herunterzuladen.“ Die Kanzleien lassen danach oft nichts mehr von sich hören und die Forderungen seien schnell vergessen. „Das spricht eigentlich für sich“. Auch Rechtsexperten sehen Handlungsbedarf bei diesem Thema. Ermittlungsverfahren müssen vereinheitlicht und die Höhe der Forderungen festgelegt werden. „Längerfristig muss aber das Urheberrecht erneuert werden – da ist die Politik gefragt“.