Italien plant hartes Vorgehen gegen Urheberrechtsverstöße
Sicher nicht im Sinn der bei den Berliner Wahlen zum Abgeordnetenhaus unlängst so erfolgreichen Piratenpartei sieht ein Gesetzesentwurf der italienischen Volkspartei vor, Rechtsverstöße im Internet mit drastischen Maßnahmen zu ahnden.
Zu der geplanten Vorgehensweise äußerte sich in einem Blog ein Sprecher der digitalen Bürgerrechtsorganisation „Scambio Etico“. Unter anderem sei beabsichtigt, dass im Verdachtsfall der Verletzung von Urheber- oder Patentrechten sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen dies beim zuständigen Provider anzeigen können, der danach ohne Einschaltung der Justiz den Internetzugang des angezeigten, angeblichen Rechtsverletzers sperren muss.
Da dieses geplante Modell über das in Großbritannien bereits wirksame Three-Strickes-Modell noch hinausgehen würde, erhielt es von der Organisation den Namen „One-Strike-Modell“.
Weiterhin werde in dem Gesetzesentwurf die Absicht verfolgt, die Provider zum Einsatz von Filtersystemen zu veranlassen, die die Verletzung von Urheber- und Patentrechten sowie von Warenzeichen von vornherein unterbinden.
Würde der Entwurf der Volkspartei in dieser Form Gesetzeskraft erlangen, würde damit die bestehende EU-Richtlinie nicht nur umgesetzt, sondern weitaus strenger als gefordert angewendet. Bisher wird im Sinn dieser Richtlinie bereits in Großbritannien und Frankreich notorischen Schwarzkopieren der Internetzugang gesperrt. Die italienische Bürgerrechtsbewegung hält ihrerseits den aktuellen Gesetzesentwurf für verfassungswidrig.
Ob und wann mit einer Umsetzung dieser sehr strengen Maßnahmen zu rechnen ist, kann gegenwärtig noch nicht eingeschätzt werden.
