Einigung bei Novellierung des Telekommunikationsgesetzes
Die Regierungskoalition hat sich im Grundsatz auf wichtige Punkte bei der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes geeinigt. Der Berliner Tagesspiegel berichtet, dass das Gesetz nach Informationen der FDP-Politikerin Claudia Bögel noch in diesem Jahr verabschiedet werden soll.
Kein Breitband-Universaldienst
Insbesondere bei der flächendeckenden Ausbreitung des Internets gab es dabei immer wieder Diskussionen. Die CDU/CSU-Fraktion wollte den Breitband-Universaldienst gern gesetzlich verankert sehen, ähnlich wie bei der Versorgung mit Strom oder Wasser. Die FDP jedoch strebte eine andere Lösung an und hat sich offenbar durchgesetzt. Die Anbieter sollen den Netzausbau und die Breitbandversorgung ohne staatliche Vorgaben ausbauen. Der Markt soll sich über den freien Wettbewerb regeln. Beim Bundesverband Breitbandkommunikation, kurz Breko, war man über den Verzicht eines Universaldienstes erleichtert. Denn gerade für regionale Anbieter hatte man bei der Einführung eines verpflichtenden Universaldienstes einen Nachteil befürchtet.
Kostenlose Warteschleifen
Über andere Punkte hatten sich die beiden Regierungsfraktionen schneller geeinigt. So werden bei Service-Hotlines kostenlose Warteschleifen eingeführt und auch der Wechsel des Telefonproviders soll zukünftig schnell und unbürokratisch von statten gehen. Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner betonte in diesem Zusammenhang, dass es für Verbraucher deutliche Verbesserungen gäbe. So sollen Anrufe mit Wartezeiten, egal ob sie vom Festnetz oder vom mobilen Gerät aus erfolgen, in jedem Fall kostenfrei für den Anrufer sein. Seitens der Provider gab es an dem Vorhaben Kritik, denn es wurde bemängelt, dass oftmals die Wartezeiten gar nicht aus einem Anruf heraus gerechnet werden könnten.
