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Verbraucherzentralen fordern Basis für Datenschutz im Netz

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hat eine Online Petition gestartet. Damit soll der Bundestag aufgefordert werden, eine gesetzliche Basis für datenschutzrechtliche Voreinstellungen zu treffen.

Viele Nutzer haben zu wenig Erfahrung

Nach Meinung der Verbraucherschützer haben Nutzer in einigen Gebieten zu wenig Erfahrung oder keine Zeit sich in bestimmte Dinge einzulesen. So könne es nicht sein, dass der Käufer eines Smartphones sich nach der Anschaffung informieren muss, welche Daten das mobile Gerät und die Apps über ihn preisgeben. Viele Nutzer haben nach Meinung der Verbraucherzentralen nicht die entsprechende Erfahrung um diese Einstellungen vorzunehmen. Die obersten Verbraucherschützer wollen daher, dass gerade so viele Daten verraten werden, wie notwendig sind, genannt „Privacy by Default.“ So kann jeder Nutzer sicher sein, dass nur Daten verwendet werden, die unbedingt benötigt werden.

Bereits im Juni hatte das Bundesland Hessen einen Vorschlag zur Gesetzesänderung vorgelegt. Hier werden maximale Datenschutzeinstellungen gefordert. Auch die Löschung nicht genutzter Konten in sozialen Netzwerken ist Bestandteil des Vorschlags. Die Bundesregierung will eine europäische Lösung.

Bitkom will mehr Differenzierung

Auch der Branchenverband Bitkom hat sich zu dem Thema geäußert. Den Vorschlag der Verbraucherzentralen sieht der Branchenverband als radikal an. Wie der Präsident Prof. Dr. Dieter Kempf betonte, strebt man seitens der Bitkom einen differenzierteren Datenschutz an. In den unterschiedlichen sozialen Netzwerken seien unterschiedliche Einstellungen notwendig, so dass nach Meinung der Bitkom beim Vorschlag der Verbraucherzentralen eine Differenzierung fehlt. Die Bitkom schlägt eine Voreinstellung der Daten vor, die sich am jeweiligen Nutzerbedarf orientiert. Ein neues Gesetz sollte nicht alle Nutzergruppen vereinheitlichen.

Die Petition kann online unterzeichnet werden. Wenn mehr als 50.000 Unterschriften gesammelt werden, dann wird das Anliegen im Bundestag in einer öffentlichen Anhörung behandelt. Die Petition läuft bis zum 4. Dezember.