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Bundesverwaltungsgericht stärkt Bürgerrecht auf Information

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat gestern entschieden, dass Bundesministerien verpflichtet sind, Bürgerinnen und Bürger Auskünfte zu geben. Eine Verweigerung mit dem Hinweis, dass es sich um interne Regierungsunterlagen ist nach Ansicht des Gerichts nicht zulässig.

Informationsfreiheitsgesetz als Grundlage

Konkret ging es um zwei Fälle, in denen Bürger Einsicht in die Unterlagen des Bundesjustizministeriums nehmen wollten. Als Grundlage für solche Einblicke von Bürgerinnen und Bürgern dient das Informationsfreiheitsgesetz. Das Ministerium hatte die beantragte Einsichtnahme mit dem Hinweis abgelehnt, dass es sich um Regierungsunterlagen gehandelt hätte. Nach Ansicht der Richter ist ein Ministerium eine Behörde und daher den Bürgern gegenüber auskunftspflichtig.

Auch Oberverwaltungsgericht gab Klägern Recht

Es ging um zwei Fälle, die ursprünglich vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg verhandelt wurden. Auch in dieser Instanz hatten die Richter bereits die gleiche Entscheidung getroffen, das Bundesjustizministerium ging jedoch in Revision. Doch auch das Bundesverwaltungsgericht bestätigte die Urteile und wies nochmals darauf hin, dass mit dem Informationsfreiheitsgesetz gezielt den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit einer demokratischen Beteiligung gegeben werden sollte. Desweiteren führten die Richter aus, dass es in einem Ministerium keinen Unterschied zwischen Verwaltungs- und Regierungshandlung gäbe.

Auch der Datenschutzbeauftragte der Bundesregierung, Peter Schaar, äußerte sich erfreut über das Urteil. Seiner Ansicht nach wird der „Transparenz der Regierungsarbeit“ damit zum Durchbruch verholfen.