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Telefonanbieter darf Anschluss bei strittiger Rechnung nicht sperren

Nach einem Urteil des Landgerichtes München darf eine Telefongesellschaft ein Telefon nicht sperren, wenn es Differenzen bezüglich der Rechnungszahlung gibt. Wenn der Kunde eine Rechnung für unberechtigt hält, darf der Provider den Anschluss nicht einfach sperren. Auch die Androhung einer Sperrung ist nicht rechtmäßig.

Nicht nachvollziehbare Rechnung

Im vorliegenden Fall sollte eine Kundin einen Rechnungsbetrag von 163,14 Euro zahlen. In dem Betrag enthalten waren Anrufe zu Servicediensten und Sonderrufnummern, die aus Kundensicht nicht nachvollziehbar waren. Die Telefonkundin gab an, dass die in ihrer Rechnung enthaltenen Positionen nicht nachvollziehbar seien und weigerte sich, die aus ihrer Sicht überhöhte Rechnung zu zahlen. Aufgrund dessen sperrte das Telekommunikationsunternehmen ihren Anschluss.

Gericht gab Verbraucherzentrale Recht

Daraufhin wandte sich die Kundin an die Verbraucherzentrale Hamburg, die eine einstweilige Verfügung vor dem Landgericht München beantragte. Bei der Verbraucherzentrale war man der Auffassung, dass es nicht passieren dürfe, dass ein Telefonkunde seine Rechnung nur bezahlt, damit ihm nicht der Anschluss gesperrt wird. Nach Ansicht des Gerichtes muss die Telefongesellschaft dem Kunden nachweisen, dass die auf der Rechnung ausgewiesenen Beträge auch rechtmäßig sind.

Hamburgs Verbraucherschützer helfen

Telefonkunden mit ähnlichen Problemen können bei der Verbraucherzentrale Hamburg Hilfe bekommen. Die Verbraucherschützer bieten Unterstützung im Bereich Telekommunikation. Unter einer Servicerufnummer können betroffene Telefonkunden Hilfe bekommen.