Bundesrat: Kein Breitband-Universaldienst für jeden Haushalt
Aktuell berichtet „Heise online“ über die Umsetzung der Reform des Telekommunikationsgesetzes (TKG) im Bundestag. Dabei ist nach Angaben von „Heise“ nicht mehr davon auszugehen, dass die Ministerpräsidenten der Bundesländer einen Breitband-Universaldienst fordern werden.
Bundesländer wollen abwarten

Noch vor rund vier Wochen war man davon ausgegangen, dass eine entsprechende Verpflichtung der Wirtschaft in die Novellierung des Gesetzes mit aufgenommen würde. Dabei waren sich die SPD, die Grünen und die CSU darüber einig, dass ein Breitband-Universaldienst eingeführt werden sollte. Aktuellen Berichten zufolge wollen die Bundesländer nun aber zunächst abwarten, wie die anderen Maßnahmen zur Sicherung des Breitbandausbaus greifen, bevor sie einer Verpflichtung für schnelles Internet in jedem Haushalt zustimmen.
Vermittlungsverfahren gilt als wahrscheinlich
Darüber hinaus berichtet „Heise online“, dass es wahrscheinlich zu einem Vermittlungsverfahren zwischen dem Bundesrat und dem Bundestag kommen wird. So klagen die Länder beispielsweise darüber, dass sie nicht an den künftigen Erlösen des Bundes aus den Frequenzversteigerungen beteiligt werden. Auch beim Kulturausschuss der Länder ist man mit der geplanten Novellierung des Gesetzes nicht zufrieden. Dem Ausschuss geht die Handhabung der Netzneutralität nicht weit genug. Der Ausschuss fordert eine Regelung des Datenverkehrs nur, wenn es erforderlich sei, Netzwerke funktionsfähig zu erhalten oder besondere Dienste in einer Mindestqualität zu sichern. Nach Ansicht des Ausschusses dürften die Provider keinesfalls Paketlösungen anbieten, bei denen nach Geschwindigkeiten klassifiziert würde.

