EU-Gerichtshof: Keine Filter gegen illegales Filesharing
Das Nachrichtenportal n-tv berichtet, dass Internetprovider nicht verpflichtet werden dürfen, Filter gegen illegales Filesharing einzusetzen. Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden.
Auch legaler Datenaustausch würde unterbunden

Im konkreten Fall hatte die belgische Urheberrechtsorganisation SABAM einen belgischen Provider dazu zwingen wollen, entsprechende Filter gegen einen illegalen Datentransfer einzusetzen. Damit wollte die Urheberrechtsorganisation den möglich direkten Austausch zwischen zwei Computern über Peer-to-Peer-Netze unterbinden.
Nach Ansicht des Gerichts würde aber eine solche Sperre auch den legalen Datenaustausch auf diesem Wege unterbinden. Über Peer-to-Peer-Netzwerke ist es auch möglich, legale große Datenmengen zu transferieren oder zu verbreiten. Weiterhin urteilte das Gericht, dass die Richtlinie über den elektronischen Datenverkehr eine Überwachung der Informationen, die über das Internet übertragen werden, verbiete. Die Richter räumten ein, dass das Recht auf geistiges Eigentum in den Grundrechten zugesichert würde, aber das bedeute nicht gleichzeitig, dass dieses Recht „bedingungslos“ zu schützen sei. Zudem würde einem Telefonanbieter mit der Verordnung eines Filters ein kostenintensives Verfahren aufgezwungen. Desweiteren würde ein Filter gegen den Schutz personenbezogener Daten verstoßen, denn ein Filtersystem könne nach Meinung des Gerichtes nicht entscheiden, ob es sich bei einem Datenaustausch um eine Urheberrechtsverletzung handele.
Richtungsweisendes Urteil
Beim Verband der deutschen Internetwirtschaft eco war man nach Berichten des Nachrichtenportals erfreut über die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs und betonte, dass das Urteil „richtungsweisend“ für Europa sei.

