Homepage der Bundesregierung verstößt gegen Datenschutzrichtlinien
In der heutigen Ausgabe berichtet der „Spiegel“, dass die Homepage der Bundesregierung gegen Datenschutzrichtlinien verstoße. Auch beim Kinderportal „Kuppelgucker“ wird nach Angaben des Magazins ein Tracking-Dienst eingesetzt. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat in dieser Angelegenheit eine Prüfung eingeleitet.
Hinweis auf Webseite der Bundesregierung fehlt
Webseitenbetreiber nutzen Tracking-Dienste, um das Surfverhalten der Nutzer zu verfolgen. Bei den betroffenen Portalen werden die User aber beim Aufruf der Seite nicht darauf hingewiesen, dass ein solches Tool eingesetzt wird. Der Spiegel berichtet, dass auch Hubertus Gersdorf, Mitglied in der Enquetekommission des Bundestages betonte, dass ein fehlender Hinweis auf den Seiten des Bunderstages datenschutzrechtlich nicht zulässig sei.
Weiter berichtet das Magazin, dass die Bundestagsverwaltung mitteilte, dass dort „keine Anhaltspunkte“ für einen Einsatz entgegen der gesetzlichen Bestimmungen vorlägen. Die Software auf den Seiten des Bundestages wird von der Firma „WebTrends“ erstellt. Von der Datenweitergabe an Dritte wurde aber bisher nicht berichtet.
Webseitenbetreiber analysieren Surferverhalten
Es gibt eine ganze Reihe von Tracking-Tools, mit denen Webseitenbetreiber das Verhalten der Surfer analysieren können. Dabei wird untersucht, wie lange die User bei bestimmten Themen verweilen und welche Themen der Seiten besonders häufig angeklickt werden. Die Software dient für die Webseitenbetreiber zur besseren Gestaltung ihres Internetauftrittes.
Dabei ist die gesetzliche Grundlage in Deutschland für den Einsatz der Tools umstritten. Denn laut Bundesdatenschutzgesetz dürfen personenbezogene Daten nur gespeichert werden, wenn der User sich vorher damit einverstanden erklärt hat.
