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Post muss kein Ident-Verfahren für Konkurrenz durchführen

Post muss kein Ident-Verfahren für Konkurrenz durchführen

Nach einem Urteil des Oberlandesgerichtes Düsseldorf muss die Post das Postident-Verfahren nicht für die Konkurrenz anbieten. In einem Urteil von März dieses Jahres hatte das Landgericht Köln gegenteilig entschieden und die Post damit gezwungen, auch Identifizierungen von Kunden der Konkurrenz vorzunehmen.

Klage von 1&1-Internet AG

Post muss kein Ident-Verfahren für Konkurrenz durchführen

Im vorliegenden Fall ging es um eine Klage der 1&1-Internet AG. Die Post hatte dem Unternehmen die Nutzung des Postident-Dienstes zum Ende des Jahres 2010 gekündigt. Das Identifizierungsverfahren wurde in diesen Fällen dazu genutzt, Kunden für das De-Mail-Verfahren zu legitimieren. Im Bereich des verschlüsselten Versandes von elektronischer Post konkurrieren die Post und die 1&1-Internet AG mit ihren Angeboten. Nach der Kündigung hatte 1&1 Klage eingereicht. Das Landgericht in Köln stufte das Verfahren der Deutschen Post als kartellrechtswirdrig ein und gab dem Kläger Recht.

Revision nicht zugelassen

In der Revision entschied das Oberlandesgericht in Düsseldorf nunmehr zu Gunsten der Post. In der Begründung heißt es, die Post habe ihre Marktmacht nicht missbraucht und auch nicht ausgenutzt. Desweiteren betont das Gericht, die Anbieter des De-Mail-Services könnten auch auf dritte Dienstleister zurückgreifen, um die Identität der Nutzer bestätigen zu lassen. Eine Revision ließ das Gericht nicht zu.

Für das Unternehmen 1&1 besteht nun noch die Möglichkeit, beim Bundesgerichtshof eine Nichtzulassungsbeschwerde einzulegen. Nach Angaben von 1&1 will man aber vorerst die genaue Urteilsbegründung abwarten, bevor weitere Schritte geplant werden.