Erstes Urteil im Fall kino.to
Im Fall der illegalen Streamingplattform kino.to wurde vom Amtsgericht Leipzig das erste Urteil gefällt. Das Gericht verurteilte einen der Drahtzieher zu einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren.
Gewerbsmäßige Urheberrechtsverletzung in mehr als einer Million Fällen

Dem Beklagten wurden gewerbsmäßige Urheberrechtsverletzungen in mehr als einer Million Fälle vorgeworfen. Die Leipziger Volkszeitung berichtet, dass der Angeklagte während des Prozesses ein umfangreiches Geständnis abgelegt habe. Der Verurteilte hat das illegale Streamingportal nach Angaben der Zeitung auf einer mittleren Ebene mit betrieben. Er soll mit der Plattform einen Gewinn von 160.000 Euro gemacht haben. Berichten zufolge wolle er dieses Geld der Staatskasse zur Verfügung stellen. Die Anklage lautete aber auf die gesamten von kino.to zur Verfügung gestellten Links, die sich insgesamt 1,1 Millionen belaufen. Diese Taten werden aber nicht nur dem Verurteilten allein zur Last gelegt. Beim Amtsgericht Leipzig soll es noch zwei weitere Verfahren im Fall kino.to geben. Ob diese noch in diesem Jahr beginnen, soll Anfang nächster Woche bekanntgegeben werden.
Hochkriminell und profitorientiert
Der Richter betonte in der Urteilsverkündung, dass es bei dem Portal nur darum ging, „Geld zu machen“. Mit der Werbung über die illegale Plattform hatten die Täter mehrere Millionen Euro eingenommen. Die Ermittler betonten, dass die Plattform „ein hochkriminelles, profitorientiertes System“ gewesen sei.

