GEMA und Bitkom einigen sich über Lizenzgebühren bei Online-Musikdiensten
Eine wichtige Einigung haben der Hightech-Branchenverband Bitkom und die Verwertungsgesellschaft GEMA erzielt. In der Vereinbarung wird die Höhe der Lizenzgebühren geregelt, die Musikportale an die GEMA abführen müssen.
Auf Grundlage der Einigung werden nun pro Musikstück zwischen 6 und 9 Cent netto fällig. Aus einer Pressemitteilung des Branchenverbandes ist zu entnehmen, dass Bitkom-Mitglieder einen Rabatt erhalten.
Regelung gilt rückwirkend zum 1.1.2002
Der Streit der beiden Parteien währte jahrelang und auf die Urheberrechtsgebühren, die bisher auf Hinterlegungskonten geparkt wurden, können nun sukzessive an die Künstler ausgezahlt werden. Der Vertrag gilt rückwirkend zum 1. Januar 2002.
Für die Nutzer bringt die Einigung Vorteile mit sich, denn künftig können sie bis zu 90 Sekunden bei einem Musikstück Probehören. Auch der Markt könnte sich aufgrund der Vereinbarung nun um einige neue Anbieter erweitern. In Deutschland konnten Dienste wie Spotify oder Apple iTunes Match bisher nicht am Markt auftreten. Im Ausland arbeiten die Musikdienste bereits sehr erfolgreich. Nach der Einigung gibt es nun auch in Deutschland ähnliche Lizenzbedingungen und die Musikanbieter können aufgrund der erzielten Vereinbarung nun ihre Kosten kalkulieren.
Bei der Bitkom geht man davon aus, dass es auch in Deutschland bald einige Portale geben wird, bei denen ein angemeldeter User für ein monatliches Nutzungsentgelt so viele Songs streamen kann, wie er möchte. Für die Plattform YouTube gilt die Einigung nicht, darüber werden separate Verhandlungen geführt.
