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Neues Urteil für Kino.to-Mittäter

Nachdem in den vergangenen Wochen bereits zwei Betreiber der illegalen Streamingplattform kino.to zu Haftstrafen verurteilt wurden, kann ein dritter Täter jetzt mit einer Bewährungsstrafe davon. Der 24-jährige Mann wurde wegen gemeinschaftlicher Urheberrechtsverletzungen zu gewerblichen Zwecken vom Amtsgericht Leipzig zu einer Strafe von 21 Monaten auf Bewährung verurteilt.

Vergleichsweise wenig Einnahmen für den Verurteilten

Der Verurteilte aus Hilden hatte gestanden, von 2009 bis 2011 urheberrechtlich geschütztes Material, vor allem TV-Serien, auf verschiedene Server hochgeladen zu haben. Dabei soll es sich um mehr als 50.000 Filme gehandelt haben. Innerhalb dieses Zeitraums soll er damit mehr als 12.000 Euro eingenommen haben. Im Vergleich zu den Haupttätern hat der Mann damit aber vergleichsweise wenig verdient, denn der Gewinn des Haupttäters liegt im sechsstelligen Bereich.

Verhandlung des Hauptverantwortlichen im nächsten Jahr

In der Urteilsbegründung wies das Gericht darauf hin, dass es sich bei dem Täter nur um einen kleinen Teilnehmer des großen Systems kino.to handele. Daher sei auch das Strafmaß entsprechend niedriger ausgefallen. Der Hauptadministrator des illegalen Portals war zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt worden, ein zweiter Mittäter erhielt zweieinhalb Jahre. In der nächsten Woche wird es vor dem Amtsgericht Leipzig noch eine weitere Verhandlung bezüglich der illegal betriebenen Plattform geben. Die Verhandlung gegen den Haupttäter wird im nächsten Jahr stattfinden.