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Bitkom gegen Abmahn-Wahn im Online-Handel

Der Branchenverband Bitkom hat gefordert, das Abmahn-Recht im Netz einer Prüfung zu unterziehen. Nach Ansicht des Hightech-Verbandes gibt es im Internet einen Abmahn-Missbrauch, dem Einhalt geboten werden müsse.

Kleine und mittlere Unternehmen werden häufig abgemahnt

Häufig sind gerade kleine und mittelständische Unternehmen Opfer des Abmahn-Wahns. Konkurrenten durchsuchen die Angebote gezielt auf etwaige formale Fehler und schalten dann Anwälte ein. Das kann gerade für kleine Betriebe fatale Folgen haben. Nach Ansicht des Branchenverbandes trägt das derzeit geltende Abmahnwesen dazu bei, dass es in diesem Bereich ein geringeres Wachstum gibt. Nach Angaben des Bitkom belief sich der durchschnittliche Schaden pro Online-Händler auf 5.300 Euro. Dadurch kommen viele kleine Anbieter in arge Bedrängnis. Der Branchenverband kritisiert, dass die Unsicherheit vieler Händler ausgenutzt würde und in vielen Fällen ein extra hoher Streitwert angesetzt würde. Einige Anwaltskanzleien nutzen die Abmahnungen als lukrative Einnahmequelle. Im Online-Handel gibt es viele Details zu beachten und gerade kleine Anbieter begehen so unbeabsichtigte Verstöße.

Justizministerin kündigte Änderungen an

Das Bundesjustizministerium hatte bereits angekündigt, dass mit einem Neuentwurf des Gesetzes die Händler vor unrechtmäßig hohen Abmahnforderungen geschützt werden sollen. Die Ankündigung wird vom Branchenverband unterstützt.

Darüber hinaus ist nach Ansicht des Bitkom auch eine bessere Aufklärung der Online-Händler notwendig. Besonders oft werden Fehler bei den Widerrufsbelehrungen gemacht. Hier sollten die Händler auf jeden Fall ein Muster verwenden, das vom Bundesjustizministerium herausgegeben wurde.