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ACTA: EU-Kommission lässt Gerichtshof prüfen

ACTA: EU-Kommission lässt Gerichtshof prüfen

Zur Überprüfung hat die EU-Kommission ACTA inzwischen dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt. Nun liegt es in den Händen des Gerichtes, das Abkommen zu stoppen, hinter welchem laut einem Bericht der „Süddeutschen“ eine Gefahr lauert. Durch die unerwarteten Straßenproteste werden inzwischen immer mehr europäische Regierungen nervös und wollen das Abkommen nicht mehr unterzeichnen. Denn ACTA ist nur die Lokomotive vor den gefährlichen Waggons.

Gerichtshof erstellt Gutachten

Gericht

Mit dem Ziel, die gesamteuropäische Empörung zu dämpfen, Kritiker zu besänftigen und die Debatte zu beruhigen schickte die EU-Kommission das selbst ausgehandelte Abkommen ACTA zur Überprüfung nach Luxemburg.

Der Europäische Gerichtshof soll nun gemäß Artikel 218 Absatz 11 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU ein Gutachten erstellen, wobei die Kommission von einem positiven Ergebnis ausgeht. Der Gerichtshof soll bestätigen was die Kommission verbreitet: ACTA ist völlig harmlos und nur ein anderes Wort für maßvollen Schutz des geistigen Eigentums.

Der Gerichtshof ist für den Wettbewerb und die Wirtschaft ebenso zuständig wie für den freien Handel, aber er ist auch ein Gerichtshof für die Bürger und Bürgerrechte. Bisher ist das Gericht eher ein Gericht der europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und die unternehmerische Freiheit gilt als Haupt- und Grundrecht.

Die Falle hinter ACTA

Bisher haben Kritiker nicht viel zu kritisieren. Der ACTA-Vertrag enthält verwaschene Formulierungen ohne die vorhergesagten „three strikes“, also die Netzsperren nach der dritten Urheberrechtsverletzung, vor denen Kritiker warnen. Der Vertrag entspricht dem geltenden deutschen Recht plus einige Kleinigkeiten.

Doch hinter ACTA lauert „Ipred“ (Intellectual Property Rights Enforcement Directive), was die EU-Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte an immateriellen Gütern ist. Was bisher im relativ unspektakulären ACTA-Vertrag schwammig formuliert ist, wird mit Ipred scharfgeschliffen und die Befürchtungen der Netzgemeinde realisiert. Und schon in ACTA auffällig ist: Angemessene Rechtsschutzmöglichkeiten für die Beklagten fehlen.