Gegenwind für Facebook: Freundfinder verstößt gegen Verbraucherrechte
Das Landgericht Berlin hat aufgrund einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes vzbv entschieden, dass der Freundefinder des sozialen Netzwerks Facebooks gegen die die Verbraucherrechte verstößt. Die Verbraucherschützer werten das Urteil als einen „Meilenstein“ für den Datenschutz.
Freundefinder durchsucht alle Kontakte des Users
Der Freundefinder durchsucht die Kontakte eines Facebooks-Mitglieds und importiert die E-Mail-Adressen, auch wenn die betroffenen Personen gar nicht Mitglied bei Facebook sind. Diese erhalten dann automatisch eine Einladungsmail ohne dass sie sich damit einverstanden erklärt haben.
Nach Ansicht des Gerichtes werden die User nicht deutlich darauf hingewiesen, dass Facebook die gesamten Kontakte durchsucht und Einladungen an Freunde versendet. Das soziale Netzwerk hat inzwischen einige kleine Änderungen an dieser Praxis durchgeführt, die nach Angaben des Bundesverbandes aber nicht ausreichend seien.
Allgemeine Geschäftsbedinungen teilweise rechtswidrig
Das Landgericht Berlin entschied außerdem, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Facebooks seien in einigen Punkten rechtswidrig. So dürfe sich Facebook nicht das komplette Nutzungsrecht an von Usern eingestellten Inhalten einräumen lassen. Das Gericht betonte, dass die User selbst Urheber ihrer eigenen eingestellten Bilder oder selbst komponierten Musiktiteln blieben. Die Einwilligungserklärung zur Datenverarbeitung für Werbezwecke ist nach Ansicht des Gerichtes ebenfalls nicht zulässig.
Der vzbv-Vorstand Gerd Billen betonte, dass die sozialen Netzwerke wie Facebook den europäischen Datenschutz respektieren müssten und kündigte an, bei der Rechtskraft des Urteils sehr genau zu prüfen, ob Facebook sich auch an die Vorgaben halte.
