Freundefinder bei Facebook ist rechtswirdrig
Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat die Klage gegen Facebook gewonnen, berichtete der vzbv am Dienstag in einer Pressemitteilung. Der Freundefinder und die Geschäftbedingungen von Facebook verstoßen gegen die Verbraucherrechte, urteilte das Landgericht Berlin. Nutzer sollen klarer über die Verwendung ihrer Daten informiert werden.
Komplettes Adressbuch bei Facebook importiert

Mitglieder von Facebook würden dazu verleitet werden, die E-Mail-Adressen und Namen von Bekannten einzugeben, die selbst aber nicht angemeldet sind, so das Landgericht. In vollem Umfang wurde damit der Klage vom Verbraucherzentrale Bundesverband stattgegeben. Freunde erhalten eine Einladung zu Facebook, obwohl sie dazu ihre Einwilligung nicht gegeben haben. Bisher gibt es keine klaren Informationen für die Nutzer von Facebook, dass aufgrund des Freundefinders das komplette Adressbuch für diese Einladungen verwendet wird. Das soll Facebook nun ändern.
Datenschutzbestimmungen bei Facebook kritisiert
Leichte Veränderungen in dieser Anwendung hatte Facebook bereits durchgeführt, der vzbv hielt diese allerdings nicht für ausreichend. Vorstand des Verbandes Gerd Billen sagte dazu: „Dass man Facebook sein komplettes Adressbuch überlässt, ist nach wie vor nicht ohne Weiteres erkennbar.“ Zudem besagt das Urteil des Gerichtes, das Facebook sich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen kein kostenloses und weltweites Nutzungsrecht an den Inhalten einräumen lassen darf. Nur nach Nutzer-Zustimmung ist es Facebook erlaubt, die eingestellten Inhalte wie Bilder zu verwenden.
Ebenfalls als rechtswidrig eingestuft wird die Einwilligungserklärung, mit welcher der Verarbeitung von Daten zu Zwecken der Werbung zugestimmt wird. Über Änderungen der Datenschutzbestimmungen und Nutzungsbedingungen muss Facebook rechtzeitig seine Nutzer informieren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

