Vergleichen Sie Ihren DSL-Anbieter

Spotify: Datenschützer raten ab

Nachdem gestern der Musik-Streaming-Dienst Spotify an den Start ging, raten Datenschützer bereits von einer Anmeldung bei der Plattform ab. Denn nur wer über einen Facebook-Account verfügt, kann sich bei dem Dienst anmelden. Nach Ansicht des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar ist dies rechtswidrig. Das betonte Schaar in einem Gespräch mit der „Neuen Osnabrücker Zeitung„.

Anonyme Registrierung nicht möglich

Nach den Vorgaben des Telemediengesetzes sind die Anbieter verpflichtet, eine anonyme Registrierung oder eine Anmeldung mit einem Pseudonym zuzulassen. Das ist jedoch bei dem neuen Anbieter Spotify nicht möglich, denn eine Anmeldung bei Facebook erfordert einen vollständigen Usernamen. Ohne eine Anmeldung bei Facebook lässt sich Spotify aber nicht nutzen, so dass eine anonyme Anmeldung bei dem Musik-Streaming-Dienst nicht möglich ist.

Ähnlich äußerte sich Schaars Berliner Kollege Alexander Dix. Auch er betonte gegenüber der Zeitung, dass Facebook sich nicht an den deutschen Datenschutz halte und er daher von einer Spotify-Anmeldung abrate.

Kein Facebook-kein Spotify

Wer sich bei Spotify anmeldet und Werbeeinblendungen in Kauf nimmt, kann den Dienst kostenlos nutzen. Dabei werden die Songs nicht auf den PC geladen sondern die Inhalte werden über das Netz abgespielt. Mit über 16 Millionen Musiktiteln also eigentlich ein sehr komfortables Angebot, dass sich aber leider von Inhabern eines Facebook-Accounts nutzen lässt.