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Kim Schmitz könnte beschlagnahmtes Vermögen zurückerhalten

Die neuseeländische Zeitung „New Zealand Herald“ berichtet in ihrer Onlineausgabe vom Freitag, dass das Vermögen des festgenommenen Megaupload-Betreibers Kim Schmitz eventuell freigegeben werden muss. Als Grund dafür nannte die Zeitung einen Verfahrensfehler.

Keine korrekte Vorgehensweise bei Beschlagnahmung

Als das Vermögen beschlagnahmt wurde, haben die Behörden bei der Beantragung dem Bericht zufolge offensichtlich nicht den korrekten Weg eingehalten. Die zuständige Richterin hat nun die Nichtigkeit der einstweiligen Verfügung, aufgrund derer das Vermögen des Filehoster-Betreibers beschlagnahmt wurde, erklärt.Ihrer Ansicht nach habe der festgenommene Schmitz, der sich inzwischen Kim Dotcom nennt, auch nicht die Möglichkeit erhalten, sich ausreichend zu verteidigen. Seine Anwälte fordern nun, ihm das beschlagnahmte Vermögen zurückzugeben.

Zahlreiche Konten und Wertgegenstände beschlagnahmt

Der Deutsche Schmitz war im Januar zusammen mit einigen anderen mutmaßlichen Tätern auf seinem Anwesen in der Nähe von Auckland festgenommen worden. Ihm werden von den US-Behörden Urheberrechtsverletzungen vorgeworfen, bei denen Schäden in Höhe von mehreren Milliarden Euro entstanden sein sollen. Im Rahmen der Festnahme wurden die Konten, Kunstgegenstände sowie mehrere Luxusautos und andere Vermögenswerte des Verdächtigen sichergestellt.

Alle Beschuldigten befinden sich inzwischen gegen die Zahlung einer Kaution wieder auf freiem Fuß. Schmitz steht weiterhin unter Hausarrest und die US-Behörden bemühen sich intensiv um seine Auslieferung in die Vereinigten Staaten.