In Leipzig startet Prozess gegen weiteren kino.to-Betreiber
Vor dem Leipziger Gericht muss sich ab dem morgigen Dienstag der mutmaßliche Haupttäter im Falle des Internet-Filmportals kino.to verantworten. Der Angeklagte wird beschuldigt, in mehr als 1,1 Millionen Fällen urheberrechtlich geschütztes Material zur Verfügung gestellt zu haben.
Bis zu fünf Jahre Haft drohen

Sollte das Gericht den Mann verurteilen, so könnten ihm bis zu fünf Jahren Haft drohen. Anfang Dezember war bereits ein anderer Drahtzieher wegen gewerbsmäßiger Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Dieser hatte ein umfangreiches Geständnis abgelegt und wesentlich zur Aufklärung des Falles beigetragen.
Ein Viertel aller Deutschen hält Ansehen der Filme für erlaubt
Nicht zuletzt durch das umstrittene ACTA-Abkommen gibt es inzwischen kontroverse Diskussionen über den Schutz des Urheberrechtes im Internet. Nach Angaben einer Studie der Gesellschaft für Konsumforschung nutzen sieben Prozent aller deutschen Internetuser die Möglichkeit, urheberrechtlich geschützte Werke aus dem Netz zu laden. Die „Berliner Morgenpost“ berichtet, dass knapp ein Viertel aller Deutschen das Ansehen aktueller Kinofilme auf Internetportalen wie kino.to in für erlaubt halten.
Im Fall der Streaming-Plattform kino.to waren vor dem Schließen der Webseite durch die Behörden mehr als eine Million Links zu urheberrechtlich geschützten Werken aufgeführt. Die Betreiber der Seiten sollen damit mehrere Millionen Euro erwirtschaftet haben. Insgesamt konnten die Ermittler 2,5 Millionen Euro beschlagnahmen.

