BVDW lehnt Kriminalisierung der Verbraucher bei ACTA ab
Aus einer Pressemitteilung des Bundesverbandes Digitale Wirtschaft BVDW geht hervor, dass der Verband Verbesserungen am umstrittenen Antipiraterieabkommen ACTA für unabdingbar hält. Vor allem eine Kriminalisierung der Verbraucher lehnt der BVDW strikt ab.
Keine Beeinträchtigung der Freiheit der User
Die Notwendigkeit des Schutzes von Rechteinhabern sieht der BVDW durchaus, jedoch dürfe dieser Schutz keinesfalls die Freiheit der Internetnutzer im Netz beeinträchtigen. Den weiteren Weg sieht der Verband daher in einer Weiterentwicklung des Urheberrechts und an einer Anpassung an die Gegebenheiten des Netzes. Dabei solle auch die Position der Urheber gestärkt werden.
Schwere Urheberrechtsverstöße konsequent ahnden
Eine konsequente Ahndung von schweren Urheberrechtsverstößen wird seitens des BVDW unterstützt. Dabei sieht der Verband die Politik, die Wirtschaft und auch die Gesellschaft in der Pflicht, hier bei den Verbrauchern das Verständnis der Nutzer für den Schutz des geistigen Inhalts einzelner zu kräftigen. Dadurch, dass ACTA hinter verschlossenen Türen verhandelt werde, schüre man nach Ansicht des BVDW-Vizepräsidenten Matthias Ehrlich die Sorgen der Internetnutzer.
Kritik übt der Verband an dem Ansatz die vermeintlichen Rechtsverstöße im Netz ohne eine richterliche Kontrolle zu regeln. Dabei würden nach Ansicht des Verbandes die „rechtsstaatliche Absicherung der Betroffenen unterhöhlt“. Es müssten Regeln geschaffen werden, die auch einem User, der nicht über einen juristischen Hintergrund verfüge, verständlich seien.
Nach Ansicht Ehrlich könnte eine breitere Debatte über die Modifizierung des Urheberrechts und die Anpassung an die digitalen Gegebenheiten ein gangbarer Weg sein.
