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Gericht untersagt irreführende Werbung bei Flatrates

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat einige Internet-Provider wegen ihrer oftmals irreführenden Werbung für Flatrates abgemahnt. In vielen Fällen versprachen die Mobilfunkbetreiber „unbegrenztes Surfvergnügen“. Ein Blick in die Tarifdetails verrät, dass das „unbegrenzte“ Vergnügen durchaus endlich ist. Ab einem bestimmten Datenvolumen drosseln die Provider die Übertragungsgeschwindigkeiten.

Volumendrosselung um 99 Prozent

Bei den Flatrate-Tarifen ist es üblich, nach einem verbrauchten Datenvolumen von 200 bis 500 Megabyte die Downloadgeschwindigkeit erheblich zu reduzieren. Ein Sprecher der Verbraucherzentrale betonte, dass „die Volumen teilweise um bis zu 99 Prozent gedrosselt würden“. Da könne niemand von einem „unbegrenzten Surfvergnügen sprechen.“ Nach der Drosselung kann der User mit einer deutlich reduzierten Geschwindigkeit von nur noch 64 KB/s durchs Netz surfen. Das ruckelfreie Betrachten eines Video-Streams ist somit kaum mehr möglich.

Angebote der Provider bereits geändert

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat nun eine einstweilige Verfügung gegen vier Provider erwirkt. Das Gericht gab den Verbraucherschützern Recht und verbot die irreführende Flatrate-Werbung. Die betroffenen Provider 1&1, NetCologne, Vodafone und Deutsche Telekom haben ihre Angebote auf den Webseiten inzwischen entsprechend geändert. Bei drei weiteren Mobilfunkbetreibern erübrigte sich der Gang vor Gericht. Diese haben bereits entsprechende Unterlassungserklärungen unterzeichnet.

Auch andere Flat-Angebote sind ins Visier der aufmerksamen Verbraucherschützer geraten. So klärt ein Gericht derzeit die Frage ob auch die von den Providern angebotenen UMTS-Flats als irreführend zu bewerten sind.