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Erste Anklage im Fall kino.to

Im Fall der illegal betriebenen Internetseite kino.to erhob die Dresdner Staatsanwaltschaft vor dem Landgericht Leipzig eine Anklage gegen einen der Betreiber erhoben. Dem Beschuldigten wird die gewerbsmäßige Verletzung von Urheberrechten in mehr als einer Million Fälle zur Last gelegt außerdem wurde er wegen der Mittäterschaft bei einem illegalen Filehoster-Portal angeklagt.

Noch sechs Personen in Haft

In einer Pressemitteilung berichtet die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen eV, kurz GVU über den aktuellen Stand. Die GVU hatte durch ihre Vorermittlungen mit zur Festnahme der Verdächtigen beigetragen. Anfang Juni gab es eine internationale Razzia gegen das Streaming-Portal kino.to. Die Folge war die Festnahme von insgesamt 13 Personen, von denen sich noch sechs in Haft befinden. Diverse Server wurden beschlagnahmt und die Domain ist seitdem gesperrt. Der erste der inhaftierten Betreiber wurde nun angeklagt.

Eigentliches Ziel: Werbeeinnahmen

Bei kino.to wurden illegale Kopien und Links zu bis zu 30.000 Einzeltiteln zur Verfügung gestellt. Es wird angenommen, dass die Betreiber der illegalen Seite besonders mit den eingeblendeten Werbungen auf der Eingangsseite verdienten. Die Banner führten die User häufig auf Seiten mit Abofallen. Die GVU geht davon aus, dass dies das eigentliche Ziel der illegalen Seite war und die Filme nur als Lockmittel dienten. Der Verein bezeichnet das Geschäftsmodell in seiner Pressemitteilung als „parasitär.“

Um die Filme ins Netz zu stellen, hatten die Betreiber sogenannte „Uploader“ beschäftigt, berichtet die GVU. Diese wurden für die Einstellung der Raubkopien bezahlt. Weiterhin gab es sogenannte „Freischalter“, die die Qualität der hochgeladenen Filme überprüften. Diese nahmen den Ermittlungsergebnissen zufolge auch die Freischaltung der hochgeladenen Filme vor. Dafür erhielten sie nach Angaben der GVU ebenfalls eine Entlohnung der Betreiber.