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Datenschützer will rechtliche Schritte wegen Facebooks Gesichtserkennung

Datenschützer will rechtliche Schritte wegen Facebooks Gesichtserkennung

Im Streit um die Gesichtserkennung beim sozialen Netzwerk Facebook hat der Hamburger Datenschützer Johannes Caspar jetzt in einer Pressemitteilung rechtliche Schritte angekündigt. Nachdem das soziale Netzwerk der Aufforderung, die Gesichtserkennung im Einklang mit deutschen und europäischen Datenschutzbestimmungen zu gestalten, nicht nachgekommen sei, werde nun die Einleitung rechtlicher Schritte veranlasst.

Einverständniserklärung der User notwendig

Bemängelt wird, dass Facebook die Daten für die biometrische Gesichtserkennung in einer umfangreichen Datenbank speichert. Dieses Verfahren hat das soziale Netzwerk in Europa eingeführt, ohne dass die Nutzer darüber entsprechende in Kenntnis gesetzt wurden. Nach Ansicht des Datenschützers ist für ein derartiges Vorgehen die unmissverständliche Einverständniserklärung der User erforderlich. Auch für Daten bestehender Nutzer, deren biometrische Angaben bereits in die Datenbank aufgenommen wurden, ist die Erklärung nach Ansicht Caspars nachträglich noch einzuholen.

Monatelange Gespräche führen zu keinem Ergebnis

Prof. Dr. Johannes Caspar, © HmbBfDI / Thomas Krenz

Die bisherigen Gespräche über das Thema betrachtet Datenschützer Caspar inzwischen als gescheitert. Er zeigt sich enttäuscht darüber, dass die monatelangen Verhandlungen zu dem Thema zu keinem Ergebnis geführt haben. Seiner Ansicht nach liegt ein Verstoß gegen nationales und europäisches Datenschutzrecht vor, der abgestellt werden müsse. Dafür kündigte Caspar an, alle zur Verfügung stehenden Maßnahmen zu ergreifen. Dabei könnte es sich um ein Bußgeld oder um den Erlass einer Ordnungsverfügung handeln.

Facebooks Reaktion

„Heise online“ berichtet, dass man bei Facebook inzwischen auf die Ankündigung Caspars reagiert habe und die Einleitung rechtlicher Schritte als vollkommen überflüssig erachte. Die von Facebook eingesetzten Maßnahmen zur biometrischen Gesichtserkennung seien alle datenschutzkonform und für den User sei es jederzeit möglich, diese in den Kontoeinstellungen zu deaktivieren.